Familien und Erbrecht
Das kann jeden betreffen, z. B. bei Heirat, Trennung, Scheidung, Tod oder sonstigen einschneidenden Ereignissen. Wer nicht rechtzeitig durch Ehevertrag, einen Vertrag zur Vermögenssicherung oder durch Testament Vorsorge getroffen hat, kann erhebliche Nachteile erleiden.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen, die sich vor oder nach einer Eheschließung, Trennung, Scheidung, Krankheit oder im Erbfall ergeben. In akuten Trennungssituation kann durch schnelle und kompetente Hilfe eine sachliche Auseinandersetzung auf den Weg gebracht und damit unter Umständen ein langwieriger Streit vermieden und Kosten eingespart werden. Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:
- Beratung und Gestaltung eines Ehevertrages, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Beratung über Trennungsfolgen, insbesondere Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Fragen zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
- Regelung über die Ehewohnung, Teilung von Hausrat
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren auf Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Hausrat, Zugewinnausgleich, Realsplitting, Pflichtteilsanspruch, Erbe etc.
- Beratung und Gestaltung Testament, Erbvertrag und anderer Nachfolgeregelungen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung